Sondererbfolge

Sondererbfolge
Sondererbfolge f special succession to property

German-english law dictionary. 2013.

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  • Sondererbfolge — Sonder|erbfolge,   die Vererbung einzelner Nachlassgegenstände an einen bestimmten Erben, der mit dem Erbfall unmittelbar zum Alleinberechtigten wird, im Gegensatz zu der im deutschen Erbrecht sonst geltenden Gesamterbfolge (Universalsukzession) …   Universal-Lexikon

  • Anerbe — Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Sondererbfolge in den Hof. Der Hof wird getrennt vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Anerbenrecht — Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Sondererbfolge in den Hof. Der Hof wird getrennt vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Bremer Stadtrecht — Basisdaten Titel: Bremisches Stadtrecht Art: Stadtrecht Geltungsbereich: Bremen und Orte der Stadtrechtsfamilie Rechtsmaterie: Stadtrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Fortsetzungsklausel — Eine Fortsetzungsklausel oder auch Fortbestandsklausel bezeichnet eine Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag von Personengesellschaften, die die Fortsetzung der Personengesellschaft beim Tod eines Gesellschafters regelt. Eine Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerade (Erbe) — Der Gerade ist im mittelalterlichen deutschen Recht ein Teil des Hausrates. Vom Ende des 5. Jahrhunderts erscheint er als mahalareda in der Lex Burgundionum (51,4) und als rhedo in der Lex Thuringorum von 802 und bedeutet dort Aussteuer der Braut …   Deutsch Wikipedia

  • Stammgüter — Stammgüter, im weitern Sinne Güter, die von alters her einer bestimmten Familie gehört haben; im engern Sinne sind S. (bona aviatica, stemmatica) diejenigen Güter des hohen und andern Adels in Deutschland, bei denen sich gewohnheitsrechtlich die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Heergewäte — Als Heergewäte, auch Hergewäte, Heergewette oder Heergeräte versteht man im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung eines Kriegers, die in einer Sondererbfolge an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Höferecht — Hö|fe|recht 〈n. 11; unz.〉 Art des Erbrechts, nach dem ein Besitz ungeteilt auf einen der Erben übergeht, falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat; →a. Hofrecht * * * Höferecht,   landwirtschaftliches Sonderrecht, das der Zerstückelung… …   Universal-Lexikon

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